Manager haften bei Managementfehlern mit Privatvermögen
18. Juni 2009 – 12:39Manager von Unternehmen sind in einer schwierigen Situation – zum einen müssen Manager das Unternehmen führen, für ausreichende Aufträge und folglich für Umsatz und Gewinn sorgen, die Mitarbeiter des Unternehmens zufrieden stellen, das Unternehmen erfolgreich repräsentieren und für die Zukunft vorbereiten. Oft sind von Managern schnelle Entscheidungen gefordert, Entscheidungen für die Manager in der Verantwortung stehen. Gerade die hohe Verantwortung kann aber Managern auch gefährlich werden. Werden Fehlentscheidungen getroffen und resultieren daraus nicht kalkulierbare Schwierigkeiten, die zu schweren finanziellen Verlusten führen können. Sind den Managern Managementfehlern nachzuweisen haften diese allerdings für diese – auch mit Ihrem Privatvermögen. Um den Zugriff auf das Privatvermögen der Manager zu verhindern, können Unternehmen und Manager eine so genannte D&O Versicherung abschließen. Die „Directors & Officers Versicherung“ übernimmt die Haftung der Manager und begleicht berechtige Schadenersatzansprüche. Auf Grund der Wichtigkeit der D&O Versicherung war diese teilweise Standard im Vertrag zwischen den Managern und den Unternehmen.
Mit großer Sicherheit werden Manager in Zukunft nicht mehr das vollständige Haftungsrisiko bei Managementfehlern auf die D&O Versicherung übertragen können. Die deutsche Bundesregierung plant, dass Manager bis zu einer bestimmten Höhe und trotz Abschlusses einer D&OP Versicherung , für Ihre Managementfehler mit Ihrem Privatvermögen einstehen müssen. Derzeit stehen etwa 10% Eigenbeteiligung der Manager im Raum. Die zwangsläufige Einführung der Eigenbeteiligung bei Managementfehlern, soll das Verantwortungsbewusstsein der Manager erhöhen und verhindern, dass schwerwiegende Fehler einfach hingenommen werden.
Tags: d&o versicherung, managementhaftung, manager, unternehmer








































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