Gründungszuschuss
22. Oktober 2007 – 20:12Durch die Hartz 4 Gesetze im Jahr 2006 können nun Arbeitslose, welche sich Selbstständig machen möchten einen Gründungszuschuss. Um einen Gründungzuschuss zu erhalten müssen einige Kriterien erfüllt sein. Grundsätzlich können den Zuschuss ausschließlich Arbeitslose erhalten. Die Förderung ist bei der Agentur für Arbeit zu beantragen. Sollte ein Arbeitnehmer seinen Job selbst gekündigt haben um sich dann Selbstständig zu machen, muss dieser mindestens drei Monate auf die Förderung verzichten. Eine Sperrzeit weil der Arbeitnehmer sein Beschäftigungsverhältnis selbst aufgelöst hat. Damit der Staat keine selbstständigen Nebenberufler unterstützt muss nachgewiesen werden, das der Tätigkeit mindestens 15 Stunden pro Woche nachgegangen wird. Bezieht der Arbeitslose noch Arbeitslosengeld 1 muss dieser mindestens noch 90 Tage das Arbeitslosengeld beziehen, ansonsten ist er nicht förderberechtigt. Als Leistung erhält der frische Selbstständige weiterhin das Arbeitslosengeld 1 damit er seine täglichen Ausgaben abdecken kann und eine zusätzliche Förderung in Höhe von 300 Euro. Die 300 Euro sollen die zusätzlichen Ausgaben für die Sozialversicherungen auffangen, da der Selbstständige sich zum Beispiel Privat Krankenversichern und sich selbst um seine Altersvorsorge kümmern muss. Der Gründungszuschuss wird für mindestens 9 Monate geleistet.
Um den Gründungszuschuss zu beantragen benötigt die Bundesagentur für Arbeit einen Lebenslauf, einen Finanzierungsplan, eine Beschreibung des Unternehmens, eine Rentabilitäts-, Umsatzvorschau sowie einen Finanzierungs- und Kapitalbedarfsplan. Zur Abnahme und Bestätigung werden weitere fachkundige Stellen mit eingebunden welcher ihr Unternehmen begutachten








































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