Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung beschlossen

8. Juli 2009 – 15:08

Seit langer Zeit besteht in Deutschland keinen gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung. Auch wenn die Patientenverfügung eine sehr wichtige Bedeutung besitzt, immerhin beinhaltet diese auch  Entscheidungen welche zum Tod des Patienten führen können, so haben sich die deutschen Politker sehr viel Zeit zu einer Regelung gelassen. Nicht weniger als 5 Jahre hat die deutsche Regierung benötigt und diskutiert, wie eine Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung aussehen soll. Nun hat sich der Bundestag über eine Regelung der Patientenverfügung in Deutschland geeinigt. Da keine Zustimmung des Bundesrates notwendig ist, wird das neue Gesetz zum 1. September 2009 in Kraft treten.

Die neuen Regelungen der Patientenverfügung
Alle volljährige Personen in Deutschland können eine verbindliche, schriftliche Patientenverfügung verfassen. In dieser wird der Wunsch über die ärztliche Behandlung festgelegt, für den Fall, dass der Patient sich selbst nicht dazu äußern kann. Die Patientenverfügung gilt mit dem in Krafttreten des Gesetzes, für Ärzte, Betreuer und Bevollmächtigte als bindend. Gibt es für einen bestimmten Fall keine Äußerung in der Patientenverfügung, so müssen die Bevollmächtigten die Entscheidungen,unter Beachtung des vermuteten Patientenwunsches, entscheiden. Können sich die behandelnden Ärzte und die Bevollmächtigten nicht über die nächsten Behandlungen einigen, so muss ein Vormundschaftsgericht die Entscheidung genehmigen.

Die Unterzeichnung einer Patientenverfügung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Zudem besteht die Möglichkeit, die Patientenverfügung jederzeit formlos zu widerrufen.

Tags:

You must be logged in to post a comment.