Neuerungen der Erbschaftssteuer in Deutschland
12. Mai 2009 – 15:06Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil aus dem Jahr 2006 die damals gültige Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer für unrechtmäßig erklärt. Denn die alte Erbschaftssteuer vergab unrechtmäßig Vorteile an geerbte Immobilien. Hatten Erben eine Immobilie erhalten musste für die Immobilie nicht so viele Steuern gezahlt werden, als wenn diese zum Beispiel Geld, Aktien oder andere Vermögensgegenstände erhalten. Dieses Unverhältnis musste von dem Gesetzgeber geändert werden und wurde nun mit der Reformierung der Erbschaftssteuer und der Schenkungssteuer durchgeführt.
Die neue Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer bringt eine Reihe von Veränderungen mit sich, welche insbesondere die nahen Angehörigen wie Kinder, Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner besser stellen. Entfernte Verwandte, Freunde oder Nachbarn werden eher schlechter gestellt, als dies vor der Reformierung der Fall war. Im folgenden werden die grundlegenden Punkte der Reformierung der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer kurz erläutert:
Erhöhte Freibeträge:
Personen die etwas erben, erhalten schon mal einen Freibetrag, bis zu dem keine Steuern bezahlt werden müssen. Erst wenn der Wert des Erbes die Freibeträge überschreitet, sind Steuern an das Finanzamt abzuführen. Diese Freibeträge wurden mit der Reformierung der Erbschaftssteuer und der Schenkungssteuer kräftig angehoben und zum Teil verdoppelt. Insbesondere Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können sich nun über einen Freibetrag von 500.000 Euro freuen.
Neue Bewertung von Immobilien:
Mit der Reformierung der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer muss nun der aktuelle Verkehrswert der geerbten Immobilie versteuert werden. Wird die geerbte Immobilie allerdings von den Kindern oder dem Ehepartner als erster Wohnsitz für mindestens 10 Jahre bewohnt, müssen keine Steuern für die Immobilie an das Finanzamt angeführt werden.
Neue Steuersätze:
Die Steuersätze für das zu versteuernde Erbe wurden angepasst und erhöht. Hier sind insbesondere die Steuerklassen 2 und 3 die „Verlierer“. Zu diesen Steuerklassen gehören Onkel, Tanten, Freunde, Tanten, Geschwister, Neffen oder Nichten. Diese zahlten vor der Reformierung zwischen 12 und 40% und jetzt zwischen 30 und 50% Steuern.
Unternehmen:
Geerbte Unternehmen müssen nun von den Erben mit dem Ertragswert versteuert werden. Damit zahlen Erben für ein Unternehmen deutlich mehr im Gegensatz zu früher, da früher nur der niedrigste Wert der Bilanz versteuert werden musste. Ähnlich wie bei den Immobilien können Erben die das Unternehmen unter bestimmten Umständen weiterführen, auch keine Steuern bezahlen.
Dies sind natürlich nur grobe Angaben über die Änderungen der Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer, die Ihnen einen ersten Einblick in die Änderungen verschafft.








































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