Ehevertrag ein wirksamer Scheidungsschutz für Selbstständige

11. Juni 2009 – 14:56

Auch wenn es im Grunde ein wenig absurd klingt, dass sich verliebte Paare die heiraten möchten, schon im vorhinein Gedanken über eine mögliche Scheidung machen, so ist ein Ehevertrag durchaus sinnvoll. Insbesondere Selbstständige sollten unbedingt einen Ehevertrag abschließen.

Ohne einen abgeschlossenen Ehevertrag leben die Ehepartner in dem so genannten Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet bei einer möglichen Scheidung bleibt zwar das in die Ehe eingebrachte Vermögen unangetastet, aber das in der Ehe erwirtschaftete Vermögen unterliegt dem Zugewinnausgleich. Hat einer der Ehepartner in der Ehe mehr Vermögen erwirtschaftet, so muss ein entsprechender Anteil an den anderen Ehepartner ausgezahlt werden. Das gefährliche für Selbstständige besteht in der Tatsache, dass zur Ermittlung des Zugewinnausgleichs auch die Unternehmensgewinne hinzugerechnet werden. Im schlimmsten Fall könnte dies bedeuten, dass ein Selbstständiger 50% seiner Unternehmensgewinne an seine geschiedene Frau auszahlen muss. Dies kann natürlich die Liquidität des Unternehmens gefährden. Aus diesem Grund sollte jede heiratswillige Selbstständige einen Ehevertrag abschließen und zumindest einen modifizierten Zugewinnausgleich vereinbaren. (Besser wäre die Vereinbarung der Gütertrennung. Diese sieht vor, dass jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen verwaltet, auch innerhalb der Ehe. Einen Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung gibt es bei der Gütertrennung nicht.)

Ein Ehevertrag muss immer notariell beurkundet werden. Dadurch entstehen natürlich weitere Kosten. Allerdings richten sich die Notarkosten des Ehevertrags nach dem Vermögen. So kostet zum Beispiel ein Ehevertrag bei einem Vermögen bis zu 250.000 Euro, etwa 1000 Euro (Stand 2008). Auch eine mögliche Beratung von einem Anwalt zum Abschluss des Ehevertrags, ist natürlich mit bestimmten Kosten verbunden.

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