Deutsche GmbH gründen oder eine Limited
8. März 2009 – 14:34Seit einigen Jahren besteht in Deutschland die Möglichkeit mit einer ausländischen Firmenform / Gesellschaft erfolgreich zu arbeiten. Ermöglicht hat dies ein Gerichtsurteil aus dem Jahre 2003, in dem der Bundesgerichtshof entschied, dass alle anerkannten Unternehmen der EG Vertragsstaaten eine Niederlassungsfreiheit in anderen EG Vertragsstaaten besitzen. Damit begann eine Gründungswelle der englischen Limited (Private Company by Share), für in Deutschland tätige Unternehmen.
Eine Limited gründen ist auf Grund der eher unbürokratischen Vorgaben von Großbritannien relativ einfach und unkompliziert. Zudem bietet die Limited viele Vorteile gegenüber deutschen Gesellschaftsformen (GmbH). Die Limited ist haftungsbeschränkt und muss wie die deutsche GmbH nur mit Ihren Stammkapital haften. Jedoch ist das Mindeststammkapital einer Limited nur bei 1 Pfund, was etwa 1,50 Euro entspricht. Damit ist die Limited deutlich günstiger zu gründen. Die Limited Gründung kann ein Dienstleister übernehmen welcher für eine Gebühr von durchschnittlich 1000 bis 1500 Euro die Anmeldung und weitere Verpflichtungen in Großbritannien, der Limited übernimmt. Häufig gründen deutsche Unternehmer eine Limited & Co KG, in welcher die Limited als Komplementär (Vollhafter) auftritt.
Gegenüber der Limited steht die deutsche GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Eine GmbH gründen ist im Vergleich zur Limited recht teuer. Alleine das gesetzlich vorgeschriebene Mindeststammkapital der GmbH liegt schon bei 25.000 Euro. Zudem kommen viele bürokratische Hürden bei der Gründung dazu, welche eine GmbH Gründung teilweise unattraktiv machen. Jedoch bietet die GmbH natürlich eine Sicherheit, da diese den deutsche Gesetzen und nicht den englischen Gesetzen unterliegt. Außerdem besitzt eine GmbH eine besseren Ruf gegenüber Kunden, als dies zum Beispiel eine Limited besitzt. Beide Gesellschaftsformen besitzen Ihren ganz klaren Vorteil für die Gesellschafter: die Haftungsbeschränkung. Die GmbH ist teurer in der Gründung und besitzt einen hohen bürokratischen Aufwand. Eine Limited ist günstig in der Gründung, unterliegt aber den englischen Gesetzen und besitzt in Deutschland teilweise einen schlechten Ruf. Für welche Gesellschaftsform Sie sich entscheiden, bleibt Ihnen überlassen.








































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