Ausbildung und Qualifikation

22. Oktober 2007 – 12:33

Jedes Jahr beenden Tausende von Schülern in Deutschland ihre Schulische Qualifikation. Doch bevor Sie in das wirkliche Berufsleben übertreten können, benötigen Sie eine Ausbildung. Eine Ausbildung qualifiziert einen Menschen zur Ausübung eines erlernten Berufes. Während der Ausbildung erfährt der Auszubildende alles Wissen was er benötigt und sammelt darüber hinaus auch viele praktische Erfahrungen. Eine staatlich anerkannte Ausbildung in Deutschland dauert in der Regel drei Jahre. Die Ausbildungszeit kann allerdings auch kürzer sein, wenn der Auszubildende zum Beispiel eine höhere schulische Qualifikation (Abitur) vorweist oder auf Grund von Begabung der Betrieb eine kürze Ausbildungszeit beantragt. Die eigentliche Ausbildung kann sowohl in einem Betrieb erfolgen als auch in einer rein schulischen Form. Entscheidet sich ein Schüler für eine Ausbildung im Betrieb, arbeitet der Auszubildende während den Jahren im Betrieb mit und ist in den alltäglichen Arbeitsvorgang integriert. Zudem besucht der Azubi eine Berufsschule in der das theoretische Wissen vermittelt wird. Der Besuch einer Berufsschule kann in Form von Blockunterricht erfolgen bei welcher der Azubi zum Beispiel drei Monate im Betrieb arbeitet und dann zwei Monate die Schule besucht. Die andere Möglichkeit ist die Berufsbegleitende Berufsschule bei der, der Auszubildende zum Beispiel zwei Tage in der Woche in die Schule geht und an den anderen drei Tagen arbeitet. Bei einer schulischen Ausbildung arbeiten die Auszubildenden in keinen Betrieben sondern besuchen ausschließlich eine Berufsschule. Da eine Schule die Azubis eher nur theoretisch ausbilden kann, werden hier besonders häufig Praktika gemacht, wo der Schüler praktische Erfahrungen sammelt. Als Beispiel für eine rein schulische Ausbildung ist der Erzieher oder examinierter Altenpfleger.

Durch die Reformierung des Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2005 können Betriebe ihre Auszubildenden auch in Teilzeit ausbilden. Dies ist allerdings nur möglich wenn ein „berechtigtes Interesse“ besteht. Das kann zum Beispiel eine körperliche Einschränkung sein oder die Pflege von Angehörigen. Vorraussetzung ist zudem immer die Zustimmung des Ausbildungsbetriebes, da diese gegenüber einem Vollzeit Auszubildenden, eine Einschränkung bei der Arbeitszeit und folglich auf die Arbeitskraft verzichten müssen. In der Teilzeit arbeiten Auszubildende mindestens 25 Stunden in der Woche wobei ihr die Berufsschule mit inbegriffen ist. Gegenüber einer Vollzeit Ausbildung dauert die Ausbildung mindestens 6 Monate länger, maximal jedoch ein Jahr.

Bevor ein Schüler eine Ausbildung absolvieren kann, benötigt er als erstes die notwendige schulische Qualifikation. So fordern einige Ausbildungsbetriebe die Allgemeine Hochschulreife (Abitur). Anderen Betrieben hingegen reicht auch ein Hauptschulabschluss. Dies ist allerdings von Ausbildung zu Ausbildung unterschiedlich. Zur Bewerbung auf einen Ausbildungsplatz versenden die Schüler oder Anwärter, Bewerbungen an die Betriebe. Wenn die Bewerbung dem Betrieb zusagt, erhalten die Bewerber eine Information und werden in der Regel zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen. Bei diesem Gespräch versucht der Betrieb die persönliche Qualifikation des Bewerbers einzuschätzen. Hier legen die Betriebe Wert auf ein gepflegtes Äußeres und ein sympathisches, freundliches und qualifiziertes Auftreten. Wird ein Bewerber nach einem Bewerbungsgespräch ausgewählt unterschriebt dieser einen Ausbildungsvertrag. Der Vertrag bildet die Grundlage der Ausbildung und regelt die Zusammenarbeit des Betriebes mit dem Auszubildenden.

Sorry, comments for this entry are closed at this time.